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   BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22, 203 StObWs 436/22   

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https://dejure.org/2022,45251
BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22, 203 StObWs 436/22 (https://dejure.org/2022,45251)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22, 203 StObWs 436/22 (https://dejure.org/2022,45251)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2022 - 203 Ws 1006/22, 203 StObWs 436/22 (https://dejure.org/2022,45251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 120 Abs. 1 S. 2; StPO § 4; StPO § 237; GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 109; StVollzG § 115
    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Nichtgeeingetheit der chronologischen Auflistung von vormaligen Äußerungen eines Strafgefangenen in gesonderten Verfahren für eine Absprechung des Rechtsschutzbedürfnisses und eine Verweigerung der Sachentscheidung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Vielmehr finden auch hier allgemeine ungeschriebene Prozessgrundsätze wie das prozessuale Missbrauchsverbot Anwendung, etwa wenn sich eine Eingabe in beleidigenden oder erpresserischen Ausführungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00-, juris Rn. 10 ff.).

    aa) An einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt es, wenn der Antragsteller die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; Laubenthal a.a.O.).

    bb) Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG darf von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig jedoch nur abgesehen werden, wenn nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 13 unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung).

    Lässt sich seinem Verhalten entnehmen, dass es ihm jedenfalls auch um ein sachliches, von der eingeräumten prozessualen Befugnis gedecktes Anliegen geht, muss das Gericht sich damit auch inhaltlich auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15).

    Andernfalls wird die Versagung einer inhaltlichen Prüfung zu einer Sanktion für ungehöriges Verhalten und verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 und 17).

  • KG, 07.02.1997 - 5 Ws 646/96
    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    aa) Eine Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung nach § 237 StPO ist gemäß § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG auch in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1979 - 3 Ws 9-25 -, juris Rn. 5; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris zur Abgrenzung zu § 4 StPO).

    bb) Eine Verbindung nach § 4 StPO ist in Strafvollzugsverfahren ebenfalls möglich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris).

    Die Entscheidung wird in einer Rechtsbeschwerde angefochten (KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris).

  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Die Verfahren bleiben selbst dann selbstständig, wenn in den verbundenen Verfahren eine einheitliche Entscheidung ergeht (vgl. zur Zulässigkeit einer einheitlichen Entscheidung in nach § 237 StPO verbundenen Verfahren BGH, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90 -, BGHSt 37, 42 ff., juris).

    Vielmehr sollte der Tatrichter in jeder Sache eine eigene Entscheidung abfassen (Becker a.a.O. Rn. 17; BGH, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90 -, BGHSt 37, 42 ff., juris Rn. 1).

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Verbindet das Gericht mehrere Verfahren nach § 237 StPO, wird die Selbstständigkeit der Verfahren nicht berührt (Becker a.a.O. Rn. 13; BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89 -, BGHSt 36, 348-353, zitiert nach juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 8).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Die verfahrensrechtliche Folge ist eine verfahrensrechtliche dauerhafte Verschmelzung der verbundenen Sachen (Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 5 Rn. 1; BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20 -, BGHSt 65, 231-242 juris Rn. 25) zu einem einheitlichen Verfahren unter einem gemeinsamen Aktenzeichen.
  • BayObLG, 23.08.2021 - 204 StObWs 83/21

    Keine vorherige Zustimmung durch Aufsichtsbehörde bei Verlegung in andere JVA

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Da der Beschwerdeführer mit seinen Rechtsbeschwerden einen vorläufigen Erfolg erzielt hat, bedurfte es keiner Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 9. November 2022 - 204 StObWs 322/22 - und vom 23. August 2021 - 204 StObWs 83/21-, juris Rn. 24).
  • KG, 27.07.2017 - 2 Ws 70/17

    Strafvollzugsverfahren in Berlin: Umbenannter Verein als Antragsteller;

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Eine doppelte Rechtshängigkeit würde grundsätzlich zur Unzulässigkeit des zeitlich später anhängig gewordenen Verfahrens führen (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 2 Ws 32/21 Vollz - und vom 27. Juli 2017 - 2 Ws 70/17 Vollz -, jeweils bei juris; Laubenthal a.a.O. 12. Kapitel Rechtsbehelfe I. Gerichtliche Entscheidung § 115 StVollzG Rn. 1).
  • OLG München, 30.03.2012 - 4 Ws 60/12

    Maßregelvollzug: Notwendiger Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung auf den

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern im Verfahren nach Maßgabe von §§ 109 ff. StVollzG müssen danach im Tatbestand das Antragsvorbringen des Antragstellers in seinem Kerngehalt sowie die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht sie allein aufgrund des Beschlusses überprüfen kann (Senat, Beschluss vom 20. April 2022 - 203 StObWs 165/22; OLG Celle, Beschluss vom 07. März 2017, 3 Ws 121/17 (MVollz), juris Rn. 5, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. März 2016 - 2 Ws 570/15, 2 Ws 61/16, juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 060/12 (R), juris Rn. 26, 27; OLG Rostock, Beschluss vom 06. Februar 2012 - I Vollz (Ws) 3/12, juris Rn. 13; Euler a.a.O. StVollzG § 115 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern im Verfahren nach Maßgabe von §§ 109 ff. StVollzG müssen danach im Tatbestand das Antragsvorbringen des Antragstellers in seinem Kerngehalt sowie die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht sie allein aufgrund des Beschlusses überprüfen kann (Senat, Beschluss vom 20. April 2022 - 203 StObWs 165/22; OLG Celle, Beschluss vom 07. März 2017, 3 Ws 121/17 (MVollz), juris Rn. 5, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. März 2016 - 2 Ws 570/15, 2 Ws 61/16, juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 060/12 (R), juris Rn. 26, 27; OLG Rostock, Beschluss vom 06. Februar 2012 - I Vollz (Ws) 3/12, juris Rn. 13; Euler a.a.O. StVollzG § 115 Rn. 7).
  • OLG Celle, 07.03.2017 - 3 Ws 121/17

    Maßregelvollzug: Widerruf der Unterbringung im offenen Vollzug

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22
    Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern im Verfahren nach Maßgabe von §§ 109 ff. StVollzG müssen danach im Tatbestand das Antragsvorbringen des Antragstellers in seinem Kerngehalt sowie die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht sie allein aufgrund des Beschlusses überprüfen kann (Senat, Beschluss vom 20. April 2022 - 203 StObWs 165/22; OLG Celle, Beschluss vom 07. März 2017, 3 Ws 121/17 (MVollz), juris Rn. 5, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. März 2016 - 2 Ws 570/15, 2 Ws 61/16, juris Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 060/12 (R), juris Rn. 26, 27; OLG Rostock, Beschluss vom 06. Februar 2012 - I Vollz (Ws) 3/12, juris Rn. 13; Euler a.a.O. StVollzG § 115 Rn. 7).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 181/13

    Vollzug der Untersuchungshaft; Überlassung einer Topfpflanze; Rechtsmissbrauch

  • KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache:

  • KG, 08.06.2021 - 2 Ws 32/21

    Anderweitige Rechtshängigkeit im Strafvollzugsverfahren

  • BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19

    Zuteilung eines ehrenamtlichen Besuchers im Strafvollzug (grundrechtlicher

  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 1 Ws 903/01

    Ablehnung des Antrags eines Strafgefangenen auf Ausführung zum Grab eines

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

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